Energiesparen für geringere Kosten

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Daher hat nun das Bundeskabinett auf Basis des Energiesicherungsgesetzt (§ 30 EnSiG) am 24.08.2022 zwei Energiesparverordnungen beschlossen:

  • Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
  • Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)

Die darin enthaltenen Einsparmaßnahmen richten sich sowohl an Privathaushalte als auch die öffentliche Hand sowie Unternehmen und sollen zur Sicherung der Gasversorgung beitragen.

Die EnSikuMaV ist seit dem 01. September 2022 gültig und läuft nun 6 Monate. Als Energieversorger sind wir verpflichtet, besonders eine Maßnahme hervorzuheben. Denn am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen.

Raumtemperatur senken

Wenn Sie die Raumtemperatur um lediglich 1 °C senken, sparen Sie ganze 6 % der Energie. Was das konkret bedeutet, zeigen wir anhand einiger Beispiele. Es wird dazu der Preis der Grundversorgung angesetzt.

Ihre persönlichen Verbrauchswerte finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Hinweis: Die aufgeführten Gasverbräuche sind Orientierungswerte und nicht allgemeingültig. Die tatsächlichen Verbräuche und Kosten können ggf. hiervon erheblich abweichen. Auch Anwendungen im gewerblichen oder beruflichen Bereich sowie Spezialfälle mit atypischem Verbrauchsverhalten sind nicht berücksichtigt. Bei den Vergleichsgruppen handelt es sich um einen bundesweiten Durchschnittswert; regionale Unterschiede können Abweichungen verursachen.

Bitte beachten Sie: Die Absenkung der Raumtemperatur ist nur eine von vielen Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren.
Weitere Energiespartipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.citiwerke.com/klima.